Reitsportverein Rüsselsheim u.U. e.V.
Darmstädter Straße 92 / Kurt Schumacher Ring
65428 Rüsselsheim
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Liebe Reiter*innen, liebe Vereinsmitglieder und Unterstützer*innen,
mit dem Inkrafttreten der coronabedingten nächtlichen Ausgangssperre von Freitag, dem 11. bis Dienstag, dem 22. Dezember 2020 möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, dass innerhalb dieses Zeitraumes das Gelände des Reitsportvereines von allen Personen um 20:30 Uhr zuverlassen ist.
Bitte haltet Euch daran und unterstützt somit das Weiterbestehen unseres Vereins auch nach Corona.
Wir wünschen Euch in dieser schwierigen Zeit eine gute Vorweihnachtszeit, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in 2021!
Euer Vorstand
Neuste Entwicklungen Stand 11. Dezember 2020
Das "Rundschreiben Nr. 16 und Information zur Corona-Krise - hier: Inkrafttreten der Ausgangssperre" vom Magistrat der Stadt Rüsselshiem, Amt für Sport und Bewegung, von Amtleiterin Frau Anette Tettenborn hat heute Vereinsvertreter*innen und Sportler*innen erreicht.
Das Schreiben umfasst folgenden Inhalt:
"... wie .... den allgemeinen Diskussionen und Pressemitteilungen sowie den Nachrichten entnommen haben, verhängt der Kreis Groß-Gerau von Freitag, 11. bis Dienstag, 22. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre.
Das heißt, dass im Zeitraum von 21.00 bis 5.00 Uhr früh niemand seine/ ihre Wohnung ohne triftige Gründe verlassen darf.
Für den aktuell zugelassenen Sportbetrieb bedeutet das, dass das Training rechtzeitig zu beenden ist, damit die Sportlerinnen und Sportler genügend Zeit haben bis 21.00 Uhr zu Hause zu sein.
Aus diesem Grund werden die Großsporthalle und das Stadion um 20.30 Uhr geschlossen. Wir bitten um Berücksichtigung bei der Planung des Trainingsbetriebes!
Beim Trainingsbetrieb in den vereinseigenen Sport-, Tennis- und Reithallen ist dies ebenfalls zu berücksichtigen. Die Arbeit der Platzwarte, Haus- und Stallmeister, die im Anschluss für die ordnungsgemäße Außerbetriebnahme der Sportstätten zuständig sind, gilt als Berufstätigkeit und ist von dieser Regelung ausgenommen.
Die Heimfahrt erfolgt auf direktem Wege.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während der Zeit der Ausgangssperre nur aus gewichtigen Gründen zugelassen, insbesondere zur:
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
- Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- Begleitung Sterbender,
- Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
- Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und - prävention
Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist ganztags zu untersagen..."
Neuste Entwicklungen Stand 04. November 2020
Die Reitanlage inkl. Reitbetrieb ist voraussichtlich bis 30. November 2020 für Publikumsverkehr geschlossen.
Liebe Mitglieder,
In den letzten Monaten war unser Vereinsleben geprägt durch die Corona-Pandemie. Ständig änderten sich die Richtlinien, Erlässe wurden intensiviert, Strukturen mussten individuell angepasst werden. So nun auch wieder in diesen Tagen. Bedingt durch das sehr hohe Infektionsgeschehen sehen wir uns gezwungen, die Maßnahmen zu verstärken und den Pferdenotbewegungsplan vom Frühjahr zu reaktivieren. Zur Vorgehensweise:
Der Reitunterricht, wie ihr ihn seit Jahren kennt, ist aufgrund der besonderen Situation nicht mehr möglich. Ihr habt sicher an den bisher eingeleiteten (und nahezu täglich individuell angepassten) Maßnahmen gemerkt, dass wir alles tun um unsere Mitglieder, Mitarbeiter und Übungsleiter zu schützen. Wir stehen im mehrfachen, täglichen Kontakt zu den örtlichen Behörden und dem Pferdesportverband Hessen. Ebenfalls stehen wir in einer sehr großen Verantwortung unseren Pferden gegenüber. Das Tierschutzgesetz bildet die Bewegungsansprüche und unser aller Verpflichtung zur Einhaltung sehr deutlich ab. Unsere Pferde sind Leistungssportler! Konditioniert und trainiert um uns jeden Tag im Rahmen der Reitausbildung und Reittherapie wertvolle Lehrmeister zu sein. Selbstverständlich wäre es noch nicht mal im Notfall möglich diesen Modus auf Null herunterzufahren, ohne unsere Pferde einem hohen psychischen und physischen Erkrankungsrisiko auszusetzen.
Wir müssen nun alle zusammen, unter den gebotenen Möglichkeiten, für unsere Pferde da sein. Und deshalb möchten wir unsere Gemeinschaft nutzen, um die sorgfältige Versorgung der Pferde und deren Bewegung sicherzustellen.
Aus diesem Grund legen wir die aktuell gültigen Reitpläne zugrunde, um unseren Pferdebewegungsplan zu aktivieren. Alle Abos sind ab sofort automatisch auf Pferdebewegungs-Abos umgestellt! Ihr müsst nichts weiter tun.
Auch eure Reitzeiten haben weiterhin Bestand. Nur so und mit eurer Unterstützung ist die gesetzlich vorgeschriebene kontrollierte Bewegung unserer Pferde sicherzustellen.
Zum Ablauf hier ein Auszug aus den Leitlinien der FN:
„...Reitschulen/Schulpferde
Durch den Ausfall des Reitunterrichts für Reitschulen muss die Bewegung der Pferde durch einen Notbewegungsplan (s. unten) sichergestellt werden. Hier sind strikte hygienische sowie regionale und
bundesweite behördliche Vorgaben unbedingt zu beachten. Unter dieser Maßgabe halten wir folgendes für fachlich notwendig:
> Auf dem Vereinsgelände ist das Tragen einer Alltagsmaske Pflicht
>Betretungsverbot für Nichtmitglieder und Begleitpersonen
>Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter erstellt einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung der Pferde Zutritt zum Stall und der
Reitanlage benötigen
>Es werden Anwesenheitszeiten vorgegeben, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall/auf der Reitanlage befinden, zu minimieren
>Die einzelnen Pferde müssen nachweislich den Reitern zugeordnet werden. Dies ist zu dokumentieren.
>Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter muss die Anwesenheitszeiten dokumentieren
>Nur Mitglieder, die eigenständig ein Pferd vorbereiten, reiten und nachher versorgen können, sind von der verantwortlichen Person des Vereins/Betriebs auf freiwilliger Basis dafür
vorzusehen
>Die fachkompetente Koordination/Zuteilung dieser „Notbewegungshelfer“ übernimmt entweder der Betriebsleiter, ein Vorstandsmitglied oder der leitende Reitlehrer
>Die Pferdebewegung auf dem Reitplatz/in der Reitbahn bedarf einer fachkundigen Aufsicht, die die Sicherheit gewährt... „
Alle weiteren Aushänge behalten zusätzlich ihre Gültigkeit!!!
Als Ansprechpartner für Fragen oder weitere Informationen stehen euch
Cora Feldmann 015253569678 & Carmen Stowasser 01701737079 zur Verfügung.
Ich möchte mich ausdrücklich bei euch allen für euer Verständnis und eure Unterstützung bedanken. Wir als Vorstand sind sicher, dass wir diese schwierige Zeit überstehen, auch wenn die finanziellen Ausfälle uns schon jetzt erneut an unsere Grenzen bringen. Ihr dürft aber sicher sein, dass wir alles tun, damit der Reitsportverein Rüsselsheim auch nach dieser Krise noch unser „Zuhause“ ist!
Bitte bleibt gesund!!!
Cora Feldmann
1. Vorsitzende RSVR
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Einsteller/innen, liebe Reiter/innen
Aufgrund des stark ansteigenden Infektionsgeschehens sehen wir uns gezwungen, die Verhaltensmaßnahmen auf dem Vereinsgelände des Reitsportvereins Rüsselsheim anzupassen. Vor allem der Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern sowie die Hygiene-Regeln sind weiterhin zu jeder Zeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten ab sofort weitere Eckpunkte zum Hygiene- und Infektionsschutzmanagement, die für Reitsportsport beim Reitsportverein Rüsselsheim sichergestellt werden müssen. Der Aufenthalt auf der Anlage ist lediglich aktiven Reitern gestattet. Zuschauer sind nicht gestattet!
Dies sind:
Achtung: Es muss stets beachtet werden, dass die Corona-Lage sehr dynamisch ist und sich die staatlichen Vorgaben schnell verändern können. Deshalb unterliegen auch vorstehende Verhaltensrichtlinien einem ständigen Anpassungsprozess. Wir bitten euch die aktuellen Maßnahmen an der Infotafel, auf der Homepage oder der Facebookseite aufmerksam zu beachten. Bleibt gesund!
Cora Feldmann
Stand 17.10.2020
Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und –vertreter,
liebe Sportfreunde,
die aktuell massiv ansteigenden Fallzahlen im Kreis Groß-Gerau werden von uns allen mit großer Sorge betrachtet.
In der vergangenen Woche haben wir Sie über die neuesten Verordnungen des Landes informiert, aufgrund der individuellen Entwicklungen im Landkreis Groß-Gerau wurden
jedoch weiterführende Beschränkungen erörtert, die wir Ihnen mit diesem Schreiben mitteilen möchten.
Im Anhang finden Sie die Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises Groß-Gerau, die seit heute, Samstag 17.10. 8.00 Uhr, Anwendung findet.
Die für Sie – sportlich – relevanten Aspekte haben wir entsprechend gekennzeichnet, wir bitten jedoch auch die Hinweise zu privaten Feierlichkeiten und Zusammenkünften zu beachten.
Da das Infektionsgeschehen gegenwärtig in Rüsselsheim extreme Ausmaße annimmt, haben wir uns für – über die Allgemeinverfügung des Kreises hinausgehende - Schritte entschlossen.
Gemeinsam mit Ihnen wollen wir eine Schließung der Sportstätten für den Vereinssport vermeiden und dennoch das Infektionsrisiko so gering als möglich halten.
Trotz der Hallenschließungen für den Schulsport, kann der Vereinssport unter Beachtung folgender Maßnahmen weiterhin stattfinden:
Zur Ihrer Information: Die Lüftungsanlagen der Sporthallen wurden in den Herbstferien auf 100% Außenluft eingestellt.
Bitte haben Sie Verständnis für dieses Vorgehen, Ihre bisherige Besonnenheit und der Umgang mit dieser kritischen Thematik waren u.a. der Grund dafür, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb sich nicht als potentielle Gefahrenquelle
erwiesen hat. Ziel ist es weiterhin, den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten, auch wenn die ein oder andere Begleiterscheinung wie Eintrittsgelder, fröhliches Beisammensein oder die Stimmung am Spielfeldrand vielleicht leiden müssen.
Helfen Sie uns, das Infektionsgeschehen zu reduzieren und sich alle zu schützen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und verbleiben
Mit sportlichen Grüßen
Anette Tettenborn
Amtsleiterin
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Amt für Sport und Bewegung
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Wir, die 12 Schul- und Therapiepferde des Reitsportvereins suchen Paten und Spender!
Durch die aktuelle Situation sind wir leider nicht mehr in der Lage unser Geld für Futter und Heu selbst zu verdienen. Auch wir mussten quasi Pferde-Kurzarbeit anmelden.
Für die Mindestversorgung werden 400 Euro pro Pferd und Monat benötigt, sagen unsere Menschen.
Ab 5 Euro Spende können Sie uns unterstützen .
Ab 50,-- Euro erhalten Sie gerne eine Spendenbescheinigung von unserem Vorstand. Dafür bitten wir zusätzlich um Ihre Adresse im Betreff Ihrer Überweisung oder per Mail an vorstand@reitsportverein-ruesselsheim.de
Unsere Bankverbindung lautet:
Reitsportverein Rüsselsheim e.V.
DE10 5085 2553 0001 0022 78
KSK Groß-Gerau
Auch im Namen meiner Schul- und Therapiepferd-Kollegen bedanke ich mich recht herzlich. Wir freuen uns, unsere Reitschüler bald wieder begrüßen zu dürfen.
Bitte bleiben Sie gesund und machen Sie es wie wir : Einfach mal zuhause bleiben ?
Euer Sevillano